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Arbeitsschuh

Er wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, sondern von der Berufsgenossenschaft (bei Arbeitsunfall), Deutsche Rentenversicherung (wenn man länger als 18 Jahre im Arbeitsverhältnis ist) oder vom Arbeitsamt (wenn man weniger als 18 Jahre im Arbeitsverhältnis ist). Jeder Orthopädiebetrieb benötigt eine Baumusterprüfung mit dazugehöriger Zertifizierung, um Arbeitsmaßschuhe fertigen zu dürfen.

Gerne informieren wir sie bei weiteren Fragen persönlich.

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