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Orthopädische Maßschuhe

Jeder Maßschuh wird individuell vom Orthopädieschuhmacher angefertigt. Der orthopädische Maßschuh hat die Aufgabe, Deformationen und gesundheitliche Beschwerden zu lindern, Einschränkungen zu kompensieren, zu stabilisieren, Fehlstellungen zu korrigieren, das Gangbild zu normalisieren, Schmerzen zu lindern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.

Die Verordnung für einen orthopädischen Maßschuh muss von einem Arzt erfolgen, unter Angabe der Diagnose und der notwendigen Veränderungen am Schuh. Danach muss der Orthopädischuhmacher einen Kostenvoranschlag an den Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) schreiben, und diese wird den Maßschuh in der Regel genehmigen. Die Erstversorgung bei orthopädischen Maßschuhen beläuft sich auf drei Paar, das sind zwei Paar Straßenschuhe und ein Paar Hausschuhe.

Wenn Arbeitsschuhe benötigt werden, geht es über die Berufsgenossenschaft oder den Rentenversicherungsträger. Erstversorgung sind hier ebenfalls zwei Paar.

Hier möchte ich die verschiedenen Arten von Maßschuhen auflisten: